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Ghosting im Job: Was können Unternehmen tun?

 

Das Phänomen Ghosting ist bekannt aus diversen Dating-Apps. Doch längst betreiben auch Job-Bewerber Ghosting. Sie brechen nach dem Vorstellungsgespräch den Kontakt zum Unternehmen ab oder erscheinen trotz unterschriebenem Arbeitsvertrag nicht zum ersten Arbeitstag. Für Recruiter ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann immense Kosten verursachen – beispielsweise, wenn die neue IT-Fachkraft nicht zum vereinbarten Projektstart erscheint.

 

 

Im Allgemeinen bezeichnet Ghosting das Phänomen trotz anfänglicher Annäherung irgendwann den Kontakt zum Gegenüber abzubrechen – ohne ihm mitzuteilen, was dazu geführt hat. Ghosting auf Bewerberseite scheint ein recht aktuelles Phänomen zu sein. In einer Indeed-Studie aus 2019 gaben 69 Prozent der befragten Unternehmen in den USA an, dass Ghosting erst in den vergangenen zwei Jahren zum ersten Mal aufgetreten ist. Trotzdem haben bereits 83 Prozent der befragten Arbeitgeber Erfahrungen damit gemacht – eine beunruhigende Entwicklung.

 

 

Welche Gründe hat Ghosting auf Bewerberseite?

Die Gründe für Ghosting können sehr vielschichtig sein. Manche Kandidaten unterschreiben sicherheitshalber einen Arbeitsvertrag, obwohl sie noch auf ein Angebot eines anderen Arbeitgebers warten. Sobald dieses dann vorliegt, erscheinen sie nicht mehr zum vereinbarten Zeitpunkt beim Unternehmen der zweiten Wahl.

Ein Grund für Ghosting liegt oft in mangelnder Sozial- und Entscheidungskompetenz. Vielen Ghostenden fehlt die Fähigkeit, mit der negativen Reaktion des Arbeitgebers umzugehen, falls sie sich doch gegen den Job entscheiden. Psychologen schließen hier auf fehlende Konfliktkompetenz und Angst vor Ablehnung. Schließlich ist es nicht immer leicht zu sagen: „Ich habe es mir doch anders überlegt.“ Den Personaler vor den Kopf stoßen, wollen die Wenigsten.

Der Fach- und Führungskräftemangel spielt auch eine wichtige Rolle. Viele hochqualifizierte Kandidaten sind begehrt – sie können sich aussuchen, welches Jobangebot sie annehmen. Oftmals sehen sie nicht die Notwendigkeit, einen vereinbarten Job wieder abzusagen. Mehr Optionen verringern den Druck ein Angebot verbindlich annehmen zu müssen. Verbindliche Zusagen erscheinen so für viele nicht mehr notwendig.

 

 

Welche Konsequenzen kann Ghosting haben?

Für die Unternehmen verursacht Ghosting massive Kosten. Je später der Bewerber den Kontakt abbricht, desto höher sind sie – vor allem, wenn der Kandidat schon einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Im günstigsten Fall verliert das Unternehmen durch Ghosting „nur“ Zeit. Dadurch entstehen natürlich trotzdem Kosten.

Aber auch für Bewerber kann Ghosting unangenehme Konsequenzen haben. Ein unterschriebener Arbeitsvertrag ist rechtlich bindend. Der Arbeitnehmer muss dann triftige Gründe vorweisen, warum er nicht mehr erscheint – eine Krankmeldung etwa. Andernfalls drohen Schadensersatzansprüche oder Vertragsstrafen. Doch auch wenn der Bewerber nur dem Vorstellungsgespräch fernbleibt, kann Ghosting negative Konsequenzen haben. Ein Arbeitgeber, der heute für den Kandidaten uninteressant ist, kann in Zukunft eine spannende Stelle ausschreiben. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Ghostende dann erneut eingeladen wird, ist relativ gering.

 

 

Was können Unternehmen tun, um Ghosting zu vermeiden?

Ein wichtiges Element, um Ghosting zu verhindern, ist die Candidate Experience. Ist sie besonders gut, sinkt die Wahrscheinlichkeit für das Unternehmen geghostet zu werden. Was kann in diesem Bereich verbessert werden?

 

  • Kontakt möglichst eng halten

    Vor allem in der Preboarding-Phase ist es wichtig, psychologische Sicherheit für den Kandidaten aufzubauen. Wer lange keine Nachricht vom neuen Arbeitgeber erhält, zweifelt an seiner Entscheidung und wartet lieber auf das bessere Angebot woanders. Der Arbeitgeber sollte daher den Kontakt vor dem Arbeitsantritt möglichst eng halten. Kommunikation ist hier der entscheidende Faktor. Bereits kurze Nachrichten bewirken viel. Die Message muss klar sein: „Wir betrachten dich schon jetzt als Teil von uns.“

  • Auf den Bewerber eingehen

    Der Kontakt zum Bewerber sollte nicht nur möglichst eng gehalten werden, sondern auf ihn zugeschnitten sein. Erkennbar automatisierte Kommunikation bietet dem Kandidaten keine guten Gründe, um am Unternehmen dran zu bleiben. HR muss Vertrauen zum Bewerber herstellen und auf seine Fragen und Sorgen eingehen können. Nur so wird sichergestellt, dass sich der Bewerber öffnet und Ghosting eine Randerscheinung bleibt.

  • Dem Bewerber mit Verbindlichkeit begegnen

    Was Unternehmen von Bewerbern einfordern, sollten sie auch in ihrem eigenen Handeln beachten. Rosige Versprechen zu Job und Gehalt, die nicht im Vertrag umgesetzt werden oder kurze Antworten auf komplexe Bewerberfragen – das alles führt dazu, dass der Bewerber seine Entscheidung überdenkt und einfach ein anderes Angebot annimmt.

 

Wenn Unternehmen Ghosting vermeiden wollen, sollten sie also unbedingt darauf achten, eine ansprechende Candidate Experience zu bieten. Kommunikation sollte maßgeschneidert sein und auf den Bewerber eingehen. Nur so können die negativen Konsequenzen von Ghosting ausbleiben.


Quellen: